Publikation

Praktikerhandbuch »Umsetzung der § 25c KWG Pflichten«

Bislang eher im Schatten der Geldwäschebekämpfung stehend, gewinnt die Thematik der Verhinderung wirtschaftskrimineller Handlungen (= »Fraud«) für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Abschluss-/Sonderprüfer infolge des im März 2011 durch den Gesetzgeber erweiterten § 25c KWG erheblich an eigenständiger Bedeutung. Hierdurch wird insbesondere auch der Pflichtenkreis des für die Bankenaufsicht zentralen § 25a KWG konkretisiert, durch den die besondere Verantwortung und Verpflichtung der Geschäftsleitung eines Kreditinstitutes unterstrichen wird. Dabei wird es zukünftig deutlich stärker als bisher darauf ankommen, Vorkehrungen zur Verhinderung wirtschaftskrimineller Handlungen zu treffen und damit proaktiver als vielleicht bisher »vor die Tat« und damit »vor den Schaden« zu kommen.

Im Rahmen zukünftiger Jahresabschlussprüfungen sind die Wirtschaftsprüfer - auch gemäß dem erst kürzlich deutlich verschärften § 21 PrüfbV - angehalten, die geschärften prozessualen Vorkehrungen der Häuser hinsichtlich »sonstiger strafbarer« Handlungen durch Kunden und/oder Mitarbeiter als eigenständigen Gefährdungstatbestand(!) deutlich intensiver als bisher unter die Lupe zu nehmen. Die BaFin erwartet bei diesen Prüfungen explizite Aussagen zur Angemessenheit der Gefährdungsanalysen und Sicherungssysteme (neu: F1 bis F5-Feststellungen inkl. detaillierter Prüfungskataloge).

Ein hochkarätiges Autorenteam aus der Praxis und Prüfung sowie der BaFin beschreibt konkret und praxisnah:

  • die aus den neuen Vorgaben resultierenden Handlungspflichten;
  • die Notwendigkeit der Zusammenarbeit verschiedener Verantwortungsbereiche in einem gemeinsamen Betrugspräventionsgremiums;
  • projektbezogen das phasenweise Vorgehen zur Er-/Überarbeitung einer gut strukturierten und damit »prüfungsfesten« Gefährdungsanalyse »Fraud« (oder auch »sonstiger strafbarer Handlungen«) und darauf basierend
  • die Schaffung bzw. Schärfung von internen Grundsätze und eines ganzheitlichen Ansatzes eines integrierten Sicherungssystems inkl. Kontrollmechanismen gemäß neuem § 25c KWG sowie insgesamt
  • die herausragende Bedeutung des »Schlüsselfaktors Mensch« und die damit einhergehende Notwendigkeit bewusstseinsbildender Maßnahmen zur effektiven Verhinderung und Vorbeugung wirtschaftskrimineller Handlungen.

Die gerade bei diesem Thema nicht einfache Rolle der Revision (Unabhängigkeit!) ist Gegenstand eigener Praktikerbeiträge. Die Ausführungen aller Autoren basieren auf langjährigen Erfahrungen in der Betrugsprävention und proaktiven Sichtweisen zu diesem z.T. noch etwas unterschätzten (Reputations-)Risikos. Für die in der Praxis vielfach hinsichtlich Betrugsrisiken zu ergänzenden Gefährdungsanalysen werden praxisnah das schrittweise Vorgehen bzgl. Bestandsaufnahme, Analyse und Bewertung bereichsbezogener Betrugsrisiken mittels eines Fragebogens und ergänzender Interviews, eines Risiko-Scoring-Modells und Abbildung in einer hauseigenen Risikomatrix beleuchtet.

Cover zum Buch Praktikerhandbuch »Umsetzung der § 25c KWG Pflichten«

Hans-Willi Jackmuth, Hans Dieter Rühle, Peter Zawilla (Hrsg.)

Praktikerhandbuch »Umsetzung der § 25c KWG Pflichten«

1. Auflage 2011, 498 Seiten, Hardcover